BBiG | Berufsbildungsgesetz
121 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Ziele und Begriffe der Berufsbildung§ 2 — Lernorte der Berufsbildung§ 3 — AnwendungsbereichTeil 2 — Berufsbildung
Kapitel 1 — Berufsausbildung
Abschnitt 1 — Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 4 — Anerkennung von Ausbildungsberufen§ 5 — Ausbildungsordnung§ 6 — Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen§ 7 — Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer§ 7a — Teilzeitberufsausbildung§ 8 — Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer§ 9 — RegelungsbefugnisAbschnitt 2 — Berufsausbildungsverhältnis
Unterabschnitt 1 — Begründung des Ausbildungsverhältnisses
§ 10 — Vertrag§ 11 — Vertragsabfassung§ 12 — Nichtige VereinbarungenUnterabschnitt 2 — Pflichten der Auszubildenden
§ 13 — Verhalten während der BerufsausbildungUnterabschnitt 3 — Pflichten der Ausbildenden
§ 14 — Berufsausbildung§ 15 — Freistellung, Anrechnung§ 16 — ZeugnisUnterabschnitt 4 — Vergütung
§ 17 — Vergütungsanspruch und Mindestvergütung§ 18 — Bemessung und Fälligkeit der Vergütung§ 19 — Fortzahlung der VergütungUnterabschnitt 5 — Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 20 — Probezeit§ 21 — Beendigung§ 22 — Kündigung§ 23 — Schadensersatz bei vorzeitiger BeendigungUnterabschnitt 6 — Sonstige Vorschriften
§ 24 — Weiterarbeit§ 25 — Unabdingbarkeit§ 26 — Andere VertragsverhältnisseAbschnitt 3 — Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
§ 27 — Eignung der Ausbildungsstätte§ 28 — Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen§ 29 — Persönliche Eignung§ 30 — Fachliche Eignung§ 31 — Europaklausel§ 31a — Sonstige ausländische Vorqualifikationen§ 32 — Überwachung der Eignung§ 33 — Untersagung des Einstellens und AusbildensAbschnitt 4 — Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
§ 34 — Einrichten, Führen§ 35 — Eintragen, Ändern, Löschen§ 36 — Antrag und MitteilungspflichtenAbschnitt 5 — Prüfungswesen
§ 37 — Abschlussprüfung§ 38 — Prüfungsgegenstand§ 39 — Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen§ 40 — Zusammensetzung, Berufung§ 41 — Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung§ 42 — Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung§ 42a — Virtuelle Teilnahme von Prüfenden§ 43 — Zulassung zur Abschlussprüfung§ 44 — Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen§ 45 — Zulassung in besonderen Fällen§ 46 — Entscheidung über die Zulassung§ 47 — Prüfungsordnung§ 48 — Zwischenprüfungen§ 49 — Zusatzqualifikationen§ 50 — Gleichstellung von Prüfungszeugnissen§ 50a — Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenAbschnitt 6 — Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
§ 50b — Antragstellung und Zulassung§ 50c — Durchführung des Verfahrens§ 50d — Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen§ 50e — VerordnungsermächtigungAbschnitt 7 — Interessenvertretung
§ 51 — Interessenvertretung§ 52 — VerordnungsermächtigungKapitel 2 — Berufliche Fortbildung
Abschnitt 1 — Fortbildungsordnungen des Bundes
§ 53 — Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung§ 53a — Fortbildungsstufen§ 53b — Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin§ 53c — Bachelor Professional§ 53d — Master Professional§ 53e — AnpassungsfortbildungsordnungenAbschnitt 2 — Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
§ 54 — Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen StellenAbschnitt 3 — Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
§ 55 — Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen§ 56 — Fortbildungsprüfungen§ 57 — Gleichstellung von PrüfungszeugnissenKapitel 3 — Berufliche Umschulung
§ 58 — Umschulungsordnung§ 59 — Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen§ 60 — Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf§ 61 — Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen§ 62 — Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen§ 63 — Gleichstellung von PrüfungszeugnissenKapitel 4 — Berufsbildung für besondere Personengruppen
Abschnitt 1 — Berufsbildung behinderter Menschen
§ 64 — Berufsausbildung§ 65 — Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen§ 66 — Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen§ 67 — Berufliche Fortbildung, berufliche UmschulungAbschnitt 2 — Berufsausbildungsvorbereitung
§ 68 — Personenkreis und Anforderungen§ 69 — Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung§ 70 — Überwachung, BeratungTeil 3 — Organisation der Berufsbildung
Kapitel 1 — Zuständige Stellen; zuständige Behörden
Abschnitt 1 — Bestimmung der zuständigen Stelle
§ 71 — Zuständige Stellen§ 72 — Bestimmung durch Rechtsverordnung§ 73 — Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes§ 74 — Erweiterte Zuständigkeit§ 75 — Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts§ 75a — Zuständige Stellen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen§ 75b — Zuständige Stelle bei der Feststellung nach § 1 Absatz 6Abschnitt 2 — Überwachung der Berufsbildung
§ 76 — Überwachung, BeratungAbschnitt 3 — Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
§ 77 — Errichtung§ 78 — Beschlussfähigkeit, Abstimmung§ 79 — Aufgaben§ 80 — GeschäftsordnungAbschnitt 4 — Zuständige Behörden
§ 81 — Zuständige BehördenKapitel 2 — Landesausschüsse für Berufsbildung
§ 82 — Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung§ 83 — AufgabenTeil 4 — Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
§ 84 — Ziele der Berufsbildungsforschung§ 85 — Ziele der Berufsbildungsplanung§ 86 — Berufsbildungsbericht§ 87 — Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik§ 88 — ErhebungenTeil 5 — Bundesinstitut für Berufsbildung
§ 89 — Bundesinstitut für Berufsbildung§ 90 — Aufgaben§ 91 — Organe§ 92 — Hauptausschuss§ 93 — Präsident oder Präsidentin§ 94 — Wissenschaftlicher Beirat§ 95 — Ausschuss für Fragen behinderter Menschen§ 96 — Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung§ 97 — Haushalt§ 98 — Satzung§ 99 — Personal§ 100 — Aufsicht über das Bundesinstitut für BerufsbildungTeil 6 — Bußgeldvorschriften
§ 101 — BußgeldvorschriftenTeil 7 — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 102 — Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit§ 103 — Fortgeltung bestehender Regelungen§ 104 — Übertragung von Zuständigkeiten§ 105 — Evaluation§ 106 — Übergangsregelung