(1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind
- 1. als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,
- 2. als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und
- 3. als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.