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UStDV
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UStDV | Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
75 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
- — Zu § 3a des Gesetzes
§ 1
— (weggefallen)
- — Zu § 3b des Gesetzes
§ 2
— Verbindungsstrecken im Inland
§ 3
— Verbindungsstrecken im Ausland
§ 4
— Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
§ 5
— (weggefallen)
§ 6
— Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
§ 7
— Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
- — Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
- — Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 8
— Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
§ 9
— Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
§ 10
— Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
§ 11
— Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
§ 12
— Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 13
— Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 14
— (weggefallen)
§ 17
— Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- — Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
§ 17a
— Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17b
— Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17c
— Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
§ 17d
— Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- — Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
§ 18
— Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
- — Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
§ 19
§ 20
— Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
§ 21
— Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- — Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes
§ 22
— Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
- — Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes
§ 23
— (weggefallen)
- — Zu § 4a des Gesetzes
§ 24
— Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
- — Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes
§ 25
— Durchschnittsbeförderungsentgelt
- — Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes
§ 26
— (weggefallen)
- — Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes
§ 30
— Schausteller
- — Zu § 13b des Gesetzes
§ 30a
— Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
- — Zu § 14 des Gesetzes
§ 31
— Angaben in der Rechnung
§ 32
— Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
§ 33
— Rechnungen über Kleinbeträge
§ 34
— Fahrausweise als Rechnungen
§ 34a
— Rechnungen von Kleinunternehmern
- — Zu § 15 des Gesetzes
§ 35
— Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
§ 40
— Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
§ 41
— (weggefallen)
§ 43
— Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
- — Zu § 15a des Gesetzes
§ 44
— Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
§ 45
— Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
- — Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes
- — Dauerfristverlängerung
§ 46
— Fristverlängerung
§ 47
— Sondervorauszahlung
§ 48
— Verfahren
- — Verzicht auf die Steuererhebung
§ 49
— Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
§ 50
- — Besteuerung im Abzugsverfahren
§ 51
§ 52
§ 53
§ 54
§ 55
§ 56
§ 57
§ 58
- — Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren
§ 59
— Vergütungsberechtigte Unternehmer
§ 60
— Vergütungszeitraum
§ 61
— Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
§ 61a
— Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- — Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer
§ 62
— Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
- — Zu § 22 des Gesetzes
§ 63
— Aufzeichnungspflichten
§ 64
— Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
§ 65
— Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
§ 66
— (weggefallen)
§ 66a
— Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 67
— Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 68
— Befreiung von der Führung des Steuerheftes
- — Zu § 23 des Gesetzes
§ 69
— (weggefallen)
§ 70
— (weggefallen)
- — Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes
§ 71
— Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- — Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes
§ 72
— Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
- — Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes
§ 73
— Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
- — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 74
§ 74a
— Übergangsvorschriften
§ 75
— Berlin-Klausel
§ 76