FlG | Fleischgesetz
21 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Begriffsbestimmungen§ 2 — Klassifizierung§ 3 — Zulassung von Klassifizierungsunternehmen§ 4 — Befähigung und Zulassung von Klassifizierern§ 5 — Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände§ 6 — Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern§ 7 — Zuständigkeit§ 8 — Mitteilungspflichten§ 9 — Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern§ 10 — Auskunftspflichten§ 11 — Befugnisse der zuständigen Behörde§ 12 — Registerführung, Datenübermittlung§ 13 — Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen§ 14 — (weggefallen)§ 15 — Außenverkehr§ 16 — Bußgeldvorschriften§ 17 — Einziehung§ 18 — Übergangsbestimmungen§ 19 — Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes§ 20 — Änderung von Rechtsvorschriften§ 21 — Inkrafttreten