SUrlV | Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes

28 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

§ 1 — Geltungsbereich§ 2 — Zuständigkeit§ 3 — Voraussetzungen§ 4 — Dauer§ 5 — Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten§ 6 — Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union§ 7 — Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit§ 8 — Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes§ 9 — Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung§ 10 — Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung§ 11 — Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung§ 12 — Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke§ 13 — Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten§ 14 — Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer§ 15 — Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke§ 16 — Sonderurlaub für kirchliche Zwecke§ 17 — Sonderurlaub für sportliche Zwecke§ 18 — Sonderurlaub für Familienheimfahrten§ 19 — Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen§ 20 — Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen§ 21 — Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen§ 21a — Sonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung§ 22 — Sonderurlaub in anderen Fällen§ 23 — Verfahren§ 24 — Widerruf§ 25 — Ersatz von Mehraufwendungen§ 26 — Besoldung§ 27 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten