Die Genehmigung von Sonderurlaub ist zu widerrufen, wenn
- 1. zwingende dienstliche Gründe dies erfordern,
- 2. der Sonderurlaub zu einem anderen als dem genehmigten Zweck verwendet wird,
- 3. andere Gründe, die die Beamtin oder der Beamte zu vertreten hat, den Widerruf erfordern.