ProdSG | Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

30 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Zweck und Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 — Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten

§ 3 — Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt§ 4 — Harmonisierte Normen§ 5 — Normen und andere technische Spezifikationen§ 6 — Sprache der Informationen, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise§ 7 — CE-Kennzeichnung§ 8 — Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 3 — Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde

§ 9 — Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde§ 10 — Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde§ 11 — Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde

Abschnitt 4 — Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 12 — Anträge auf Notifizierung§ 13 — Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung§ 14 — Konformitätsvermutung§ 15 — Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren§ 16 — Verpflichtungen der notifizierten Stelle§ 17 — Meldepflichten der notifizierten Stelle§ 18 — Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen§ 19 — Widerruf der erteilten Befugnis

Abschnitt 5 — GS-Zeichen

§ 20 — Zuerkennung des GS-Zeichens§ 21 — Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle§ 22 — Pflichten der GS-Stellen§ 23 — Einbeziehung von externen Stellen§ 24 — Pflichten des Herstellers und des Einführers

Abschnitt 6 — Marktüberwachung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und Ausschuss für Produktsicherheit

§ 25 — Marktüberwachung§ 26 — Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin§ 27 — Ausschuss für Produktsicherheit

Abschnitt 7 — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 28 — Bußgeldvorschriften§ 29 — Strafvorschriften

Abschnitt 8 — Schlussbestimmungen

§ 30 — Geändertes Unionsrecht; Verordnungsermächtigung