PAuswG | Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

44 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Ausweispflicht; Ausweisrecht§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Vorläufiger Personalausweis§ 4 — Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate§ 5 — Ausweismuster; gespeicherte Daten§ 6 — Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen§ 6a — Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis§ 7 — Sachliche Zuständigkeit§ 7a — Beleihung§ 8 — Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit

Abschnitt 2 — Ausstellung und Sperrung des Ausweises; elektronischer Identitätsnachweis

§ 9 — Ausstellung des Ausweises§ 10 — Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis§ 10a — Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät§ 11 — Informationspflichten§ 12 — Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung§ 13 — (weggefallen)

Abschnitt 3 — Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 14 — Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten§ 15 — Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden§ 16 — Echtheitsprüfung und Identitätsprüfung; Verarbeitung von Personalausweisdaten§ 17 — Verarbeitung der sichtbaren Daten des Personalausweises§ 18 — Elektronischer Identitätsnachweis§ 18a — Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden§ 19 — Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises§ 19a — Speicherung durch Identifizierungsdiensteanbieter§ 20 — Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen

Abschnitt 4 — Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen

§ 20a — Hoheitliche Berechtigungszertifikate§ 21 — Berechtigungen für Diensteanbieter§ 21a — Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter§ 21b — Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter§ 22 — Elektronische Signatur

Abschnitt 5 — Personalausweisregister; Speicherungsvorschriften

§ 23 — Personalausweisregister§ 24 — Verwendung im Personalausweisregister gespeicherter Daten§ 25 — Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern§ 26 — Sonstige Speicherung personenbezogener Daten

Abschnitt 6 — Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises

§ 27 — Pflichten des Ausweisinhabers§ 28 — Ungültigkeit§ 29 — Sicherstellung und Einziehung§ 30 — Sofortige Vollziehung

Abschnitt 7 — Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften

§ 31 — Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung§ 32 — Bußgeldvorschriften§ 33 — Bußgeldbehörden

Abschnitt 8 — Verordnungsermächtigung; Übergangsvorschrift

§ 34 — Verordnungsermächtigung§ 34a — Regelungsbefugnisse der Länder§ 35 — Übergangsvorschrift