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PAuswG
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PAuswG | Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
44 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Ausweispflicht; Ausweisrecht
§ 2
— Begriffsbestimmungen
§ 3
— Vorläufiger Personalausweis
§ 4
— Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
§ 5
— Ausweismuster; gespeicherte Daten
§ 6
— Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
§ 6a
— Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis
§ 7
— Sachliche Zuständigkeit
§ 7a
— Beleihung
§ 8
— Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
Abschnitt 2 — Ausstellung und Sperrung des Ausweises; elektronischer Identitätsnachweis
§ 9
— Ausstellung des Ausweises
§ 10
— Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
§ 10a
— Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
§ 11
— Informationspflichten
§ 12
— Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
§ 13
— (weggefallen)
Abschnitt 3 — Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 14
— Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
§ 15
— Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
§ 16
— Echtheitsprüfung und Identitätsprüfung; Verarbeitung von Personalausweisdaten
§ 17
— Verarbeitung der sichtbaren Daten des Personalausweises
§ 18
— Elektronischer Identitätsnachweis
§ 18a
— Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden
§ 19
— Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
§ 19a
— Speicherung durch Identifizierungsdiensteanbieter
§ 20
— Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
Abschnitt 4 — Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen
§ 20a
— Hoheitliche Berechtigungszertifikate
§ 21
— Berechtigungen für Diensteanbieter
§ 21a
— Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter
§ 21b
— Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter
§ 22
— Elektronische Signatur
Abschnitt 5 — Personalausweisregister; Speicherungsvorschriften
§ 23
— Personalausweisregister
§ 24
— Verwendung im Personalausweisregister gespeicherter Daten
§ 25
— Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern
§ 26
— Sonstige Speicherung personenbezogener Daten
Abschnitt 6 — Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises
§ 27
— Pflichten des Ausweisinhabers
§ 28
— Ungültigkeit
§ 29
— Sicherstellung und Einziehung
§ 30
— Sofortige Vollziehung
Abschnitt 7 — Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften
§ 31
— Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 32
— Bußgeldvorschriften
§ 33
— Bußgeldbehörden
Abschnitt 8 — Verordnungsermächtigung; Übergangsvorschrift
§ 34
— Verordnungsermächtigung
§ 34a
— Regelungsbefugnisse der Länder
§ 35
— Übergangsvorschrift