(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
- 1. Familienname und Geburtsname,
- 2. Vornamen,
- 3. Doktorgrad,
- 4. Tag und Ort der Geburt,
- 5. Lichtbild,
- 6. Unterschrift,
- 7. Größe,
- 8. Farbe der Augen,
- 9. Anschrift; hat der Ausweisinhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,
- 10. Staatsangehörigkeit,
- 11. Seriennummer und
- 12. Ordensname, Künstlername.