BAföG | Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

82 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

§ 1 — Grundsatz

Abschnitt I — Förderungsfähige Ausbildung

§ 2 — Ausbildungsstätten§ 3 — Fernunterricht§ 4 — Ausbildung im Inland§ 5 — Ausbildung im Ausland§ 5a — Unberücksichtigte Ausbildungszeiten§ 6 — Förderung der Deutschen im Ausland§ 7 — Erstausbildung, weitere Ausbildung

Abschnitt II — Persönliche Voraussetzungen

§ 8 — Staatsangehörigkeit§ 9 — Eignung§ 10 — Alter

Abschnitt III — Leistungen

§ 11 — Umfang der Ausbildungsförderung§ 12 — Bedarf für Schüler§ 13 — Bedarf für Studierende§ 13a — Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag§ 14 — Bedarf für Praktikanten§ 14a — Zusatzleistungen in Härtefällen§ 14b — Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)§ 15 — Förderungsdauer§ 15a — Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung§ 15b — Aufnahme und Beendigung der Ausbildung§ 16 — Förderungsdauer im Ausland§ 17 — Förderungsarten§ 18 — Darlehensbedingungen§ 18a — Einkommensabhängige Rückzahlung§ 18b — Teilerlass des Darlehens§ 18c — Bankdarlehen§ 18d — Kreditanstalt für Wiederaufbau§ 19 — Aufrechnung§ 20 — Rückzahlungspflicht

Abschnitt IV — Einkommensanrechnung

§ 21 — Einkommensbegriff§ 22 — Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden§ 23 — Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden§ 24 — Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners§ 25 — Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners

Abschnitt V — Vermögensanrechnung

§ 26 — Umfang der Vermögensanrechnung§ 27 — Vermögensbegriff§ 28 — Wertbestimmung des Vermögens§ 29 — Freibeträge vom Vermögen§ 30 — Monatlicher Anrechnungsbetrag§ range:31-34 — (weggefallen)

Abschnitt VI

§ 35 — Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge

Abschnitt VII — Vorausleistung und Anspruchsübergang

§ 36 — Vorausleistung von Ausbildungsförderung§ 37 — Übergang von Unterhaltsansprüchen§ 38 — Übergang von anderen Ansprüchen

Abschnitt VIII — Organisation

§ 39 — Auftragsverwaltung§ 40 — Ämter für Ausbildungsförderung§ 40a — Landesämter für Ausbildungsförderung§ 41 — Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung§ 42 — (weggefallen)§ 43 — (weggefallen)§ 44 — Beirat für Ausbildungsförderung

Abschnitt IX — Verfahren

§ 45 — Örtliche Zuständigkeit§ 45a — Wechsel in der Zuständigkeit§ 46 — Antrag§ 47 — Auskunftspflichten§ 47a — Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern§ 48 — Mitwirkung von Ausbildungsstätten§ 49 — Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland§ 50 — Bescheid§ 51 — Zahlweise§ 52 — (weggefallen)§ 53 — Änderung des Bescheides§ 54 — Rechtsweg§ 55 — Statistik

Abschnitt X — Studienstarthilfe

§ 56 — Leistungsberechtigte, Verfahren, Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung§ 56a — Förderungsart und Umfang; Datenabgleich§ 56b — Nichtanrechnung

Abschnitt XI

§ 57 — Aufbringung der Mittel

Abschnitt XII — Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 58 — Ordnungswidrigkeiten§ 59 — Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen§ 60 — Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht§ 61 — Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung§ 62 — (weggefallen)§ 63 — (weggefallen)§ 64 — (weggefallen)§ 65 — Weitergeltende Vorschriften§ 66 — (weggefallen)§ 66a — Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung§ 66b — Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft§ 67 — (weggefallen)§ 68 — Inkrafttreten