(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei
- 1. für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 15 000 Euro, für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, 45 000 Euro,
- 2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2 300 Euro,
- 3. für jedes Kind des Auszubildenden 2 300 Euro.
Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.