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VkBkmG
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VkBkmG | Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
20 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2
— Ausgabe und dauerhafte Bereithaltung im Internet
§ 3
— Verkündung und amtliche Bekanntmachung
§ 4
— Freier Zugang
§ 5
— Benachrichtigungsdienste
§ 6
— Änderungsverbot; Löschung personenbezogener Daten; Berichtigungen
§ 7
— Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit
Abschnitt 2 — Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen
§ 8
— Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
§ 9
— Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen
§ 10
— Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung
§ 11
— Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage
§ 12
— Nachträgliche Bereitstellung
§ 13
— Aufwendungsersatz
§ 14
— Ersatzbekanntmachungen des Bundesanzeigers
Abschnitt 3 — Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
§ 15
— Zuständige Stelle für die amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
§ 16
— Verfahren der amtlichen Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
Abschnitt 4 — Archivierung
§ 17
— Dauerhafte Aufbewahrung
§ 18
— Erhaltung des Beweiswerts
Abschnitt 5 — Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19
— Strafvorschriften
§ 20
— Bußgeldvorschriften