§ 11 Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage

Die für die Verkündung oder die amtliche Bekanntmachung zuständige Stelle kann anordnen, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks eine vereinfachte …