SGB X | Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
135 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erstes Kapitel — Verwaltungsverfahren
Erster Abschnitt — Anwendungsbereich, Zuständigkeit,
Amtshilfe
§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Örtliche Zuständigkeit§ 3 — Amtshilfepflicht§ 4 — Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe§ 5 — Auswahl der Behörde§ 6 — Durchführung der Amtshilfe§ 7 — Kosten der AmtshilfeZweiter Abschnitt — Allgemeine Vorschriften über
das Verwaltungsverfahren
Erster Titel — Verfahrensgrundsätze
§ 8 — Begriff des Verwaltungsverfahrens§ 9 — Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens§ 10 — Beteiligungsfähigkeit§ 11 — Vornahme von Verfahrenshandlungen§ 12 — Beteiligte§ 13 — Bevollmächtigte und Beistände§ 14 — Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten§ 15 — Bestellung eines Vertreters von Amts wegen§ 16 — Ausgeschlossene Personen§ 17 — Besorgnis der Befangenheit§ 18 — Beginn des Verfahrens§ 19 — Amtssprache§ 20 — Untersuchungsgrundsatz§ 21 — Beweismittel§ 22 — Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht§ 23 — Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt§ 24 — Anhörung Beteiligter§ 25 — Akteneinsicht durch BeteiligteZweiter Titel — Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
§ 26 — Fristen und Termine§ 27 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§ 28 — Wiederholte AntragstellungDritter Titel — Amtliche Beglaubigung
§ 29 — Beglaubigung von Dokumenten§ 30 — Beglaubigung von UnterschriftenDritter Abschnitt — Verwaltungsakt
Erster Titel — Zustandekommen des Verwaltungsaktes
§ 31 — Begriff des Verwaltungsaktes§ 31a — Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes§ 32 — Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt§ 33 — Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes§ 34 — Zusicherung§ 35 — Begründung des Verwaltungsaktes§ 36 — Rechtsbehelfsbelehrung§ 37 — Bekanntgabe des Verwaltungsaktes§ 38 — Offenbare Unrichtigkeiten im VerwaltungsaktZweiter Titel — Bestandskraft des
Verwaltungsaktes
§ 39 — Wirksamkeit des Verwaltungsaktes§ 40 — Nichtigkeit des Verwaltungsaktes§ 41 — Heilung von Verfahrens- und Formfehlern§ 42 — Folgen von Verfahrens- und Formfehlern§ 43 — Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes§ 44 — Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes§ 45 — Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes§ 46 — Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes§ 47 — Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes§ 48 — Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse§ 49 — Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren§ 50 — Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen§ 51 — Rückgabe von Urkunden und SachenDritter Titel — Verjährungsrechtliche Wirkungen
des Verwaltungsaktes
§ 52 — Hemmung der Verjährung durch VerwaltungsaktVierter Abschnitt — Öffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 53 — Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 54 — Vergleichsvertrag§ 55 — Austauschvertrag§ 56 — Schriftform§ 57 — Zustimmung von Dritten und Behörden§ 58 — Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 59 — Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen§ 60 — Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung§ 61 — Ergänzende Anwendung von VorschriftenFünfter Abschnitt — Rechtsbehelfsverfahren
§ 62 — Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte§ 63 — Erstattung von Kosten im VorverfahrenSechster Abschnitt — Kosten, Zustellung und
Vollstreckung
§ 64 — Kostenfreiheit§ 65 — Zustellung§ 66 — VollstreckungZweites Kapitel — Schutz der Sozialdaten
Erster Abschnitt — Begriffsbestimmungen
§ 67 — BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt — Verarbeitung von Sozialdaten
§ 67a — Erhebung von Sozialdaten§ 67b — Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten§ 67c — Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken§ 67d — Übermittlungsgrundsätze§ 67e — Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung§ 67f — Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung§ 68 — Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr§ 69 — Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben§ 70 — Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes§ 71 — Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse§ 72 — Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit§ 73 — Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens§ 74 — Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich§ 74a — Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren§ 75 — Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung§ 76 — Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten§ 77 — Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen§ 77a — Grenzüberschreitende Nachweisabrufe§ 78 — Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werdenDritter Abschnitt — Besondere Datenverarbeitungsarten
§ 79 — Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf§ 80 — Verarbeitung von Sozialdaten im AuftragVierter Abschnitt — Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
§ 81 — Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz§ 81a — Gerichtlicher Rechtsschutz§ 81b — Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter§ 81c — Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission§ 82 — Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person§ 82a — Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden§ 83 — Auskunftsrecht der betroffenen Personen§ 84 — Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch§ 85 — Strafvorschriften§ 85a — BußgeldvorschriftenDrittes Kapitel — Zusammenarbeit der Leistungsträger
und ihre Beziehungen zu Dritten
Erster Abschnitt — Zusammenarbeit der
Leistungsträger untereinander und mit Dritten
Erster Titel — Allgemeine Vorschriften
§ 86 — ZusammenarbeitZweiter Titel — Zusammenarbeit der
Leistungsträger untereinander
§ 87 — Beschleunigung der Zusammenarbeit§ 88 — Auftrag§ 89 — Ausführung des Auftrags§ 90 — Anträge und Widerspruch beim Auftrag§ 91 — Erstattung von Aufwendungen§ 92 — Kündigung des Auftrags§ 93 — Gesetzlicher Auftrag§ 94 — Arbeitsgemeinschaften§ 95 — Zusammenarbeit bei Planung und Forschung§ 96 — Ärztliche Untersuchungen, psychologische EignungsuntersuchungenDritter Titel — Zusammenarbeit der
Leistungsträger mit Dritten
§ 97 — Durchführung von Aufgaben durch Dritte§ 98 — Auskunftspflicht des Arbeitgebers§ 99 — Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen§ 100 — Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs§ 101 — Auskunftspflicht der Leistungsträger§ 101a — Mitteilungen der MeldebehördenZweiter Abschnitt — Erstattungsansprüche der
Leistungsträger untereinander
§ 102 — Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers§ 103 — Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist§ 104 — Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers§ 105 — Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers§ 106 — Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten§ 107 — Erfüllung§ 108 — Erstattung in Geld, Verzinsung§ 109 — Verwaltungskosten und Auslagen§ 110 — Pauschalierung§ 111 — Ausschlussfrist§ 112 — Rückerstattung§ 113 — Verjährung§ 114 — RechtswegDritter Abschnitt — Erstattungs- und Ersatzansprüche
der Leistungsträger gegen Dritte
§ 115 — Ansprüche gegen den Arbeitgeber§ 116 — Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige§ 117 — Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger§ 118 — Bindung der Gerichte§ 119 — Übergang von BeitragsansprüchenViertes Kapitel — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 120 — Übergangsregelung