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SGB 2
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SGB 2 | Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
156 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Kapitel 1 — Fördern und Fordern
§ 1
— Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2
— Grundsatz des Forderns
§ 3
— Leistungsgrundsätze
§ 3a
— Vorrang der Vermittlung
§ 4
— Leistungsformen
§ 5
— Verhältnis zu anderen Leistungen
§ 6
— Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 6a
— Zugelassene kommunale Träger
§ 6b
— Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger
§ 6c
— Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 6d
— Jobcenter
Kapitel 2 — Anspruchsvoraussetzungen
§ 7
— Leistungsberechtigte
§ 7a
— Altersgrenze
§ 7b
— Erreichbarkeit
§ 8
— Erwerbsfähigkeit
§ 9
— Hilfebedürftigkeit
§ 10
— Zumutbarkeit
§ 11
— Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11a
— Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11b
— Absetzbeträge
§ 12
— Zu berücksichtigendes Vermögen
§ 12a
— Vorrangige Leistungen
§ 13
— Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 — Leistungen
Abschnitt 1 — Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 14
— Grundsatz des Förderns
§ 15
— Potenzialanalyse und Kooperationsplan
§ 15a
— Verpflichtung
§ 16
— Leistungen zur Eingliederung
§ 16a
— Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b
— Einstiegsgeld
§ 16c
— Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d
— Arbeitsgelegenheiten
§ 16e
— Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden
§ 16f
— Freie Förderung
§ 16g
— Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 16h
— Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
§ 16i
— Teilhabe am Arbeitsmarkt
§ 16j
— (weggefallen)
§ 16k
— Ganzheitliche Betreuung
§ 17
— Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung
§ 18
— Örtliche Zusammenarbeit
§ 18a
— Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen
§ 18b
— Kooperationsausschuss
§ 18c
— Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d
— Örtlicher Beirat
§ 18e
— Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Abschnitt 2 — Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 1 — Leistungsanspruch
§ 19
— Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Unterabschnitt 2 — Grundsicherungsgeld
§ 20
— Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
§ 21
— Mehrbedarfe
§ 22
— Bedarfe für Unterkunft und Heizung
§ 22a
— Satzungsermächtigung
§ 22b
— Inhalt der Satzung
§ 22c
— Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung
§ 23
— Besonderheiten beim Grundsicherungsgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Unterabschnitt 3 — Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
§ 24
— Abweichende Erbringung von Leistungen
§ 25
— Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
§ 26
— Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
§ 27
— Leistungen für Auszubildende
Unterabschnitt 4 — Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 28
— Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 29
— Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30
— Berechtigte Selbsthilfe
Unterabschnitt 5 — Leistungsminderungen
§ 31
— Pflichtverletzungen
§ 31a
— Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
§ 31b
— Beginn und Dauer der Minderung
§ 32
— Meldeversäumnisse
Unterabschnitt 6 — Verpflichtungen Anderer
§ 33
— Übergang von Ansprüchen
§ 34
— Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
§ 34a
— Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 34b
— Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen
§ 34c
— Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften
§ 35
— (weggefallen)
Kapitel 4 — Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Abschnitt 1 — Zuständigkeit und Verfahren
§ 36
— Örtliche Zuständigkeit
§ 36a
— Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
§ 37
— Antragserfordernis
§ 38
— Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§ 39
— Sofortige Vollziehbarkeit
§ 40
— Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 40a
— Erstattungsanspruch
§ 41
— Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
§ 41a
— Vorläufige Entscheidung
§ 42
— Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
§ 42a
— Darlehen
§ 43
— Aufrechnung
§ 43a
— Verteilung von Teilzahlungen
§ 44
— Veränderung von Ansprüchen
Abschnitt 2 — Einheitliche Entscheidung
§ 44a
— Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b
— Gemeinsame Einrichtung
§ 44c
— Trägerversammlung
§ 44d
— Geschäftsführerin, Geschäftsführer
§ 44e
— Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f
— Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g
— Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h
— Personalvertretung
§ 44i
— Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j
— Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k
— Stellenbewirtschaftung
§ 45
— (weggefallen)
Kapitel 5 — Finanzierung und Aufsicht
§ 46
— Finanzierung aus Bundesmitteln
§ 47
— Aufsicht
§ 48
— Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a
— Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b
— Zielvereinbarungen
§ 49
— Innenrevision
Kapitel 6 — Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 50
— Datenübermittlung
§ 50a
— Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung
§ 50b
— Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik
§ 51
— Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen
§ 51a
— Kundennummer
§ 51b
— Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 51c
— (weggefallen)
§ 52
— Automatisierter Datenabgleich
§ 52a
— Überprüfung von Daten
Kapitel 7 — Statistik und Forschung
§ 53
— Statistik und Übermittlung statistischer Daten
§ 53a
— Arbeitslose
§ 54
— (weggefallen)
§ 55
— Wirkungsforschung
Kapitel 8 — Mitwirkungspflichten
§ 56
— Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
§ 57
— Auskunftspflicht von Arbeitgebern
§ 58
— Einkommensbescheinigung
§ 59
— Meldepflicht
§ 60
— Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht Dritter
§ 61
— Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 62
— Schadenersatz
§ 62a
— Haftung des Arbeitgebers
Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 63
— Bußgeldvorschriften
§ 63a
— (weggefallen)
§ 63b
— (weggefallen)
Kapitel 10 — Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
§ 64
— Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 64a
— Unterstützung durch die Bundesagentur bei der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch
Kapitel 11 — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65
— Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes
§ 65a
— Übergangsregelung aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
§ 65b
— (weggefallen)
§ 65c
— (weggefallen)
§ 65d
— Übermittlung von Daten
§ 65e
— Übergangsregelung zur Aufrechnung
§ 66
— Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 66a
— Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
§ 67
— Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung
§ 68
— Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschaftsunterkünften
§ 69
— Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten
§ 70
— Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 71
— Kinderfreizeitbonus und weitere Regelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 72
— Sofortzuschlag
§ 73
— Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
§ 74
— Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung
§ 75
— (weggefallen)
§ 76
— Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 77
— (weggefallen)
§ 78
— (weggefallen)
§ 79
— Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
§ 80
— (weggefallen)
§ 81
— (weggefallen)
§ 82
— Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
§ 83
— Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
§ 84
— (weggefallen)
§ 85
— Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes
§ 86
— Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024