RAVPV | Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer

32 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Elektronische Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern

§ 1 — Gegenstand des Verzeichnisses§ 2 — Inhalt des Verzeichnisses§ 3 — Eintragungen in das Verzeichnis§ 4 — Berichtigungen des Verzeichnisses§ 5 — Sperrung und Löschung von Eintragungen§ 6 — Einsichtnahme in das Verzeichnis§ 7 — Suchfunktion§ 8 — Datensicherheit und Einsehbarkeit

Teil 2 — Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer

§ 9 — Führung des Gesamtverzeichnisses§ 10 — Inhalt des Gesamtverzeichnisses§ 11 — Eintragungen in das Gesamtverzeichnis§ 12 — Berichtigung des Gesamtverzeichnisses§ 13 — Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis§ 14 — Suchfunktion§ 15 — Datensicherheit und Einsehbarkeit

Teil 3 — Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis

§ 16 — Abruf von Angaben über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis§ 17 — Abrufbare Angaben§ 18 — Abrufbarkeit

Teil 4 — Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

§ 19 — Besonderes elektronisches Anwaltspostfach§ 20 — Führung der besonderen elektronischen Postfächer§ 21 — Einrichtung eines Postfachs§ 22 — Erstanmeldung am Postfach§ 23 — Weitere Zugangsberechtigungen zum Postfach§ 24 — Zugang zum Postfach§ 25 — Vertretungen, Abwickler und Zustellungsbevollmächtigte§ 26 — Datensicherheit§ 27 — Automatisches Löschen von Nachrichten§ 28 — Aufhebung der Zugangsberechtigung und Sperrung§ 29 — Löschung des Postfachs

Teil 5 — Schlussvorschriften

§ 30 — Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof§ 31 — (weggefallen)§ 32 — Inkrafttreten