Das Gesamtverzeichnis enthält zu den einzutragenden Personen und Berufsausübungsgesellschaften
- 1. die in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern enthaltenen Angaben,
- 2. die Angabe der Kammer, der sie angehören oder die sonst für sie zuständig ist,
- 3. die von der Bundesrechtsanwaltskammer zusätzlich eingetragenen Angaben und
- 4. die Sprachkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die die eingetragenen Personen selbst eingetragen haben.