(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ermöglicht über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis den Abruf der folgenden im Gesamtverzeichnis eingetragenen Angaben:
- 1. Familienname und Vorname oder Vornamen des Rechtsanwalts;
- 2. Berufsbezeichnung;
- 3. Name der Kanzlei und deren Anschrift;
- 4. Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse der Kanzlei;
- 5. Internetadresse der Kanzlei;
- 6. Kammerzugehörigkeit.