(1) Die Rechtsanwaltskammern haben die Einsichtnahme in ihr Verzeichnis über eine Suchfunktion zu gewährleisten. Die Suchfunktion hat die alternative und die kumulative Suche anhand folgender Angaben zu ermöglichen:
- 1. Familienname; ist als Zusatz hierzu ein Berufsname eingetragen, muss auch dieser bei der Suche gefunden werden können;
- 2. Vorname;
- 3. Anschrift von Kanzlei oder Zweigstelle;
- 4. Kanzleiname, Name oder Firma der Berufsausübungsgesellschaft oder Name der Zweigstelle;
- 5. Berufsbezeichnung;
- 6. Fachanwaltsbezeichnung;
- 7. Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen.