HGrG | Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder

68 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil I — Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder

§ 1 — Gesetzgebungsauftrag§ 1a — Haushaltswirtschaft

Abschnitt I — Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan

§ 2 — Bedeutung des Haushaltsplans§ 3 — Wirkungen des Haushaltsplans§ 4 — Haushaltsjahr§ 5 — Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen§ 6 — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung§ 6a — Budgetierung§ 7 — Grundsatz der Gesamtdeckung§ 7a — Grundsätze der staatlichen Doppik§ 7b — Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes

Abschnitt II — Aufstellung des Haushaltsplans

§ 8 — Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip§ 9 — Geltungsdauer der Haushaltspläne§ 10 — Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan§ 11 — Übersichten zum Haushaltsplan§ 12 — Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen§ 13 — Kreditermächtigungen§ 14 — Zuwendungen§ 15 — Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit§ 16 — Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben§ 17 — Fehlbetrag§ 18 — Betriebe, Sondervermögen

Abschnitt III — Ausführung des Haushaltsplans

§ 19 — Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans§ 20 — Bruttonachweis, Einzelnachweis§ 21 — (weggefallen)§ 22 — Verpflichtungsermächtigungen§ 23 — Gewährleistungen, Kreditzusagen§ 24 — Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung§ 25 — Haushaltswirtschaftliche Sperre§ 26 — Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen§ 27 — Sachliche und zeitliche Bindung§ 28 — Personalwirtschaftliche Grundsätze§ 29 — Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben§ 30 — Öffentliche Aufträge§ 31 — Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen

Abschnitt IV — Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung

§ 32 — Zahlungen§ 33 — Buchführung, Belegpflicht§ 33a — (weggefallen)§ 34 — Buchung nach Haushaltsjahren§ 35 — Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung§ 36 — Abschluß der Bücher§ 37 — Rechnungslegung§ 38 — Gliederung der Haushaltsrechnung§ 39 — Kassenmäßiger Abschluß§ 40 — Haushaltsabschluß§ 41 — Abschlußbericht

Abschnitt V — Prüfung und Entlastung

§ 42 — Aufgaben des Rechnungshofes§ 43 — Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung§ 44 — Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen§ 45 — Gemeinsame Prüfung§ 46 — Ergebnis der Prüfung§ 47 — Entlastung, Rechnung des Rechnungshofes

Abschnitt VI — Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 48 — Grundsatz

Teil II — Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten

§ 49 — Grundsatz§ 49a — Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens§ 49b — Finanzstatistische Berichtspflichten§ 50 — Verfahren bei der Finanzplanung§ 51 — Koordinierende Beratung der Grundannahmen der Haushalts- und Finanzplanungen; Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion§ 51a — (weggefallen)§ 52 — Auskunftspflicht§ 53 — Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen§ 54 — Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde§ 55 — Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts§ 56 — Rechte der Rechnungsprüfungsbehörde, gegenseitige Unterrichtung§ 57 — Bundeskassen, Landeskassen

Teil III — Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 58 — Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse, Zuständigkeitsregelungen§ 59 — (weggefallen)§ 60 — Inkrafttreten