(1) Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen:
- 1. Darstellungen der Einnahmen und Ausgaben
- a) in einer Gruppierung nach bestimmten Arten (Gruppierungsübersicht beziehungsweise Kontenrahmen),
- b) in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten (Funktionenübersicht),
- c) in einer Zusammenfassung nach Buchstabe a und Buchstabe b (Haushaltsquerschnitt);
- 2. eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
- 3. eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten und die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.