AtG | Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren

100 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Zweckbestimmung des Gesetzes§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 2a — Umweltverträglichkeitsprüfung§ 2b — Elektronische Kommunikation§ 2c — Nationales Entsorgungsprogramm§ 2d — Grundsätze der nuklearen Entsorgung

Zweiter Abschnitt — Überwachungsvorschriften

§ 3 — Einfuhr und Ausfuhr§ 4 — Beförderung von Kernbrennstoffen§ 4a — Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung§ 4b — Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen§ 5 — Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung§ 6 — Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen§ 7 — Genehmigung von Anlagen§ 7a — Vorbescheid§ 7b — Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid§ 7c — Pflichten des Genehmigungsinhabers§ 7d — Weitere Vorsorge gegen Risiken§ 7e — Finanzieller Ausgleich§ 7f — Zahlung an den Bund§ 7g — Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages§ 8 — Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen§ 9 — Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen§ 9a — Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle§ 9b — Zulassungsverfahren§ 9c — Landessammelstellen§ 9d — Enteignung§ 9e — Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung§ 9f — Vorarbeiten an Grundstücken§ 9g — Veränderungssperre§ 9h — Pflichten des Zulassungsinhabers§ 9i — Bestandsaufnahme und Schätzung§ 10 § 10a — Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung§ 11 — Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)§ 12 — Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)§ 12a — Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)§ 12b — Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe§ 12c — (weggefallen)§ 13 — Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen§ 14 — Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge§ 15 — Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge§ 16 § 17 — Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage§ 18 — Entschädigung§ 19 — Staatliche Aufsicht§ 19a — Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen§ 20 — Sachverständige§ 21 — Kosten§ 21a — Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3§ 21b — Beiträge§ 21c — Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Dritter Abschnitt — Verwaltungsbehörden

§ 22 — Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung§ 23 — Ausstattung der zuständigen Behörden§ 23a — Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes§ 23b — (weggefallen)§ 23c — (weggefallen)§ 23d — Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung§ 24 — Zuständigkeit der Landesbehörden§ 24a — Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung§ 24b — Selbstbewertung und internationale Prüfung

Vierter Abschnitt — Haftungsvorschriften

§ 25 — Haftung für Kernanlagen§ 25a — Haftung für Reaktorschiffe§ 26 — Haftung in anderen Fällen§ 27 — Mitwirkendes Verschulden des Verletzten§ 28 — Umfang des Schadensersatzes bei Tötung§ 29 — Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung§ 30 — Geldrente§ 31 — Haftungshöchstgrenzen§ 32 — Verjährung§ 33 — Mehrere Verursacher§ 34 — Freistellungsverpflichtung§ 35 — Verteilungsverfahren§ 36 — (weggefallen)§ 37 — Rückgriff bei der Freistellung§ 38 — Ausgleich durch den Bund§ 39 — Ausnahmen von den Leistungen des Bundes§ 40 — Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist§ 40a — Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage§ 40b — Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34§ 40c — Staatenklagerecht

Fünfter Abschnitt — Sicherung

§ 41 — Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept§ 42 — Schutzziele§ 43 — Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter§ 44 — Funktionsvorbehalt§ 44b — Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik

Sechster Abschnitt — Bußgeldvorschriften

§ 45 — (weggefallen)§ 46 — Ordnungswidrigkeiten§ 47 — (weggefallen)§ 49 — Einziehung§ 50 — (weggefallen)

Siebter Abschnitt — Schlußvorschriften

§ 53 — Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache§ 54 — Erlaß von Rechtsverordnungen§ 55 — (Aufhebung von Rechtsvorschriften)§ 56 — (weggefallen)§ 57 — Abgrenzungen§ 57a — Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 57b — Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II§ 58 — Übergangsvorschriften§ 58a — (weggefallen)§ 59 — (Inkrafttreten)