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AtG | Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
100 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 2
— Begriffsbestimmungen
§ 2a
— Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 2b
— Elektronische Kommunikation
§ 2c
— Nationales Entsorgungsprogramm
§ 2d
— Grundsätze der nuklearen Entsorgung
Zweiter Abschnitt — Überwachungsvorschriften
§ 3
— Einfuhr und Ausfuhr
§ 4
— Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4a
— Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4b
— Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5
— Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6
— Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7
— Genehmigung von Anlagen
§ 7a
— Vorbescheid
§ 7b
— Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 7c
— Pflichten des Genehmigungsinhabers
§ 7d
— Weitere Vorsorge gegen Risiken
§ 7e
— Finanzieller Ausgleich
§ 7f
— Zahlung an den Bund
§ 7g
— Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 8
— Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
§ 9
— Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
§ 9a
— Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9b
— Zulassungsverfahren
§ 9c
— Landessammelstellen
§ 9d
— Enteignung
§ 9e
— Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
§ 9f
— Vorarbeiten an Grundstücken
§ 9g
— Veränderungssperre
§ 9h
— Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 9i
— Bestandsaufnahme und Schätzung
§ 10
§ 10a
— Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
§ 11
— Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12
— Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a
— Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 12b
— Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 12c
— (weggefallen)
§ 13
— Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14
— Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15
— Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 16
§ 17
— Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 18
— Entschädigung
§ 19
— Staatliche Aufsicht
§ 19a
— Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
§ 20
— Sachverständige
§ 21
— Kosten
§ 21a
— Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
§ 21b
— Beiträge
§ 21c
— Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Dritter Abschnitt — Verwaltungsbehörden
§ 22
— Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23
— Ausstattung der zuständigen Behörden
§ 23a
— Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23b
— (weggefallen)
§ 23c
— (weggefallen)
§ 23d
— Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 24
— Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 24a
— Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
§ 24b
— Selbstbewertung und internationale Prüfung
Vierter Abschnitt — Haftungsvorschriften
§ 25
— Haftung für Kernanlagen
§ 25a
— Haftung für Reaktorschiffe
§ 26
— Haftung in anderen Fällen
§ 27
— Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28
— Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29
— Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 30
— Geldrente
§ 31
— Haftungshöchstgrenzen
§ 32
— Verjährung
§ 33
— Mehrere Verursacher
§ 34
— Freistellungsverpflichtung
§ 35
— Verteilungsverfahren
§ 36
— (weggefallen)
§ 37
— Rückgriff bei der Freistellung
§ 38
— Ausgleich durch den Bund
§ 39
— Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40
— Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§ 40a
— Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
§ 40b
— Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34
§ 40c
— Staatenklagerecht
Fünfter Abschnitt — Sicherung
§ 41
— Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
§ 42
— Schutzziele
§ 43
— Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
§ 44
— Funktionsvorbehalt
§ 44b
— Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
Sechster Abschnitt — Bußgeldvorschriften
§ 45
— (weggefallen)
§ 46
— Ordnungswidrigkeiten
§ 47
— (weggefallen)
§ 49
— Einziehung
§ 50
— (weggefallen)
Siebter Abschnitt — Schlußvorschriften
§ 53
— Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54
— Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 55
— (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 56
— (weggefallen)
§ 57
— Abgrenzungen
§ 57a
— Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 57b
— Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
§ 58
— Übergangsvorschriften
§ 58a
— (weggefallen)
§ 59
— (Inkrafttreten)