Lege Lata
›
Gesetze
›
AbgG
Im Reader öffnen
AbgG | Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
76 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 1
— Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Zweiter Abschnitt — Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
§ 2
— Schutz der freien Mandatsausübung
§ 3
— Wahlvorbereitungsurlaub
§ 4
— Berufs- und Betriebszeiten
Dritter Abschnitt — Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 5
— Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 6
— Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 7
— Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
§ 8
— Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
§ 9
— Hochschullehrer
§ 10
— Wahlbeamte auf Zeit
Vierter Abschnitt — Leistungen an Mitglieder des Bundestages
§ 11
— Abgeordnetenentschädigung
§ 12
— Amtsausstattung
§ 13
— Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
§ 14
— Kürzung der Kostenpauschale
§ 15
— Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder
§ 16
— Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
§ 17
— Dienstreisen
Fünfter Abschnitt — Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
§ 18
— Übergangsgeld
§ 19
— Anspruch auf Altersentschädigung
§ 20
— Höhe der Altersentschädigung
§ 21
— Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten
§ 22
— Gesundheitsschäden
§ 23
— Versorgungsabfindung
§ 24
— Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
§ 25
— Hinterbliebenenversorgung
§ 25a
— Versorgungsausgleich
§ 25b
— Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
§ 26
— Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Sechster Abschnitt — Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
§ 27
— Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 28
— Unterstützungen
Siebenter Abschnitt — Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§ 29
— Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Achter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften
§ 30
— (weggefallen)
§ 31
— Verzicht, Übertragbarkeit
§ 32
— Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
§ 33
— (weggefallen)
§ 34
— Ausführungsbestimmungen
Neunter Abschnitt — Übergangsregelungen
§ 35
— Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz
§ 35a
— Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz
§ 35b
— Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz
§ 35c
— Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz
§ 36
— Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 37
— Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder
§ 38
— Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
§ 38a
§ 38b
— Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 39
— Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
§ 40
— Gekürzte Versorgungsabfindung
§ 41
— Fortsetzung der Todesfallversicherung
§ 42
— Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung
§ 43
— Weiterzahlung des Übergangsgeldes
§ 44
— Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Zehnter Abschnitt — Unabhängigkeit des Abgeordneten
§ 44a
— Unabhängigkeit des Mandats
§ 44b
— (weggefallen)
§ 44c
— Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
§ 44d
— Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung
§ 44e
— Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages
§ 44f
— Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Hausordnung
Elfter Abschnitt — Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
§ 45
— Anzeigepflicht
§ 46
— Rechtsanwälte
§ 47
— Veröffentlichung
§ 48
— Geldwerte Zuwendungen (Spenden)
§ 49
— Interessenverknüpfung im Ausschuss
§ 50
— Rückfrage
§ 51
— Verfahren bei Verstößen
§ 52
— Ausführungsbestimmungen
§ 52a
— Übergangsregelung
Zwölfter Abschnitt — Fraktionen
§ 53
— Fraktionsbildung
§ 54
— Rechtsstellung
§ 55
— Aufgaben
§ 56
— Organisation
§ 57
— Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten
§ 58
— Geld- und Sachleistungen
§ 59
— Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung
§ 60
— Rechnungslegung
§ 61
— Rechnungsprüfung
§ 62
— Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation