AbgG | Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

76 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag

§ 1 — Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag

Zweiter Abschnitt — Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf

§ 2 — Schutz der freien Mandatsausübung§ 3 — Wahlvorbereitungsurlaub§ 4 — Berufs- und Betriebszeiten

Dritter Abschnitt — Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes

§ 5 — Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis§ 6 — Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats§ 7 — Dienstzeiten im öffentlichen Dienst§ 8 — Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes§ 9 — Hochschullehrer§ 10 — Wahlbeamte auf Zeit

Vierter Abschnitt — Leistungen an Mitglieder des Bundestages

§ 11 — Abgeordnetenentschädigung§ 12 — Amtsausstattung§ 13 — Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen§ 14 — Kürzung der Kostenpauschale§ 15 — Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder§ 16 — Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten§ 17 — Dienstreisen

Fünfter Abschnitt — Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen

§ 18 — Übergangsgeld§ 19 — Anspruch auf Altersentschädigung§ 20 — Höhe der Altersentschädigung§ 21 — Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten§ 22 — Gesundheitsschäden§ 23 — Versorgungsabfindung§ 24 — Überbrückungsgeld für Hinterbliebene§ 25 — Hinterbliebenenversorgung§ 25a — Versorgungsausgleich§ 25b — Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen§ 26 — Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften

Sechster Abschnitt — Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen

§ 27 — Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen§ 28 — Unterstützungen

Siebenter Abschnitt — Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen

§ 29 — Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen

Achter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften

§ 30 — (weggefallen)§ 31 — Verzicht, Übertragbarkeit§ 32 — Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften§ 33 — (weggefallen)§ 34 — Ausführungsbestimmungen

Neunter Abschnitt — Übergangsregelungen

§ 35 — Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz§ 35a — Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz§ 35b — Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz§ 35c — Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz§ 36 — Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes§ 37 — Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder§ 38 — Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes§ 38a § 38b — Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag§ 39 — Anrechnung früherer Versorgungsbezüge§ 40 — Gekürzte Versorgungsabfindung§ 41 — Fortsetzung der Todesfallversicherung§ 42 — Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung§ 43 — Weiterzahlung des Übergangsgeldes§ 44 — Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld

Zehnter Abschnitt — Unabhängigkeit des Abgeordneten

§ 44a — Unabhängigkeit des Mandats§ 44b — (weggefallen)§ 44c — Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik§ 44d — Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung§ 44e — Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages§ 44f — Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Hausordnung

Elfter Abschnitt — Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages

§ 45 — Anzeigepflicht§ 46 — Rechtsanwälte§ 47 — Veröffentlichung§ 48 — Geldwerte Zuwendungen (Spenden)§ 49 — Interessenverknüpfung im Ausschuss§ 50 — Rückfrage§ 51 — Verfahren bei Verstößen§ 52 — Ausführungsbestimmungen§ 52a — Übergangsregelung

Zwölfter Abschnitt — Fraktionen

§ 53 — Fraktionsbildung§ 54 — Rechtsstellung§ 55 — Aufgaben§ 56 — Organisation§ 57 — Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten§ 58 — Geld- und Sachleistungen§ 59 — Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung§ 60 — Rechnungslegung§ 61 — Rechnungsprüfung§ 62 — Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation