(3) Am jeweiligen Sitzungstag wird die Anwesenheitserfassung ersetzt durch
- 1. das Amtieren als Präsident oder als Schriftführer,
- 2. eine protokollierte Wortmeldung in einer Sitzung des Deutschen Bundestages,
- 3. die Teilnahme an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf,
- 4. die Eintragung in die Anwesenheitsliste eines Ausschusses oder eines sonstigen Gremiums des Bundestages,
- 5. eine Wortmeldung in einem Ausschuss oder einem sonstigen Gremium des Bundestages,
- 6. die Eintragung in die Anwesenheitsliste des Ältestenrates oder
- 7. eine für den Sitzungstag genehmigte und durchgeführte Dienstreise oder eine dem Präsidenten angezeigte und für die Bundesregierung durchgeführte Dienstreise.