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ZSG | Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
32 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Bestimmungen
§ 1
— Aufgaben des Zivilschutzes
§ 2
— Auftragsverwaltung
§ 3
— Völkerrechtliche Stellung
§ 4
— Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung
Zweiter Abschnitt — Selbstschutz
§ 5
— Selbstschutz
Dritter Abschnitt — Warnung der Bevölkerung
§ 6
— Warnung der Bevölkerung
Vierter Abschnitt — Schutzbau
§ 7
— Öffentliche Schutzräume
§ 8
— Hausschutzräume
§ 9
— Baulicher Betriebsschutz
Fünfter Abschnitt — Aufenthaltsregelung
§ 10
— Aufenthaltsregelung
Sechster Abschnitt — Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
§ 11
— Einbeziehung des Katastrophenschutzes
§ 12
— Grundsatz der Katastrophenhilfe
§ 13
— Ausstattung
§ 14
— Aus- und Fortbildung
§ 15
— Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
§ 16
— Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17
— Datenerhebung und -verwendung
§ 18
— Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19
— Schutzkommission
§ 20
— Unterstützung des Ehrenamtes
Siebter Abschnitt — Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
§ 21
— Planung der gesundheitlichen Versorgung
§ 22
— Erweiterung der Einsatzbereitschaft
§ 23
— Sanitätsmaterialbevorratung
§ 24
— Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Achter Abschnitt — Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
§ 25
— Kulturgutschutz
Neunter Abschnitt — Organisationen, Helferinnen und Helfer
§ 26
— Mitwirkung der Organisationen
§ 27
— Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
§ 28
— Persönliche Hilfeleistung
Zehnter Abschnitt — Kosten des Zivilschutzes
§ 29
— Kosten
Elfter Abschnitt — Bußgeldvorschriften
§ 30
— Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt — Schlußbestimmungen
§ 31
— Einschränkungen von Grundrechten
§ 32
— Stadtstaatenklausel