Alle Vorschriften: ZSG
§ 19 Schutzkommission
§ 21 Planung der gesundheitlichen Versorgung
§ 20 Unterstützung des Ehrenamtes
Der Bund unterstützt das Ehrenamt als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes.
§ 20 Unterstützung des Ehrenamtes
Der Bund unterstützt das Ehrenamt als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes.
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