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WpÜG | Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
76 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Anwendungsbereich
§ 2
— Begriffsbestimmungen
§ 3
— Allgemeine Grundsätze
Abschnitt 2 — Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 4
— Aufgaben und Befugnisse
§ 5
— (weggefallen)
§ 6
— (weggefallen)
§ 7
— Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
§ 8
— Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
§ 9
— Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 3 — Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
§ 10
— Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
§ 11
— Angebotsunterlage
§ 11a
— Europäischer Pass
§ 12
— Haftung für die Angebotsunterlage
§ 13
— Finanzierung des Angebots
§ 14
— Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
§ 15
— Untersagung des Angebots
§ 16
— Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
§ 17
— Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
§ 18
— Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
§ 19
— Zuteilung bei einem Teilangebot
§ 20
— Handelsbestand
§ 21
— Änderung des Angebots
§ 22
— Konkurrierende Angebote
§ 23
— Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
§ 24
— Grenzüberschreitende Angebote
§ 25
— Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
§ 26
— Sperrfrist
§ 27
— Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
§ 28
— Werbung
Abschnitt 4 — Übernahmeangebote
§ 29
— Begriffsbestimmungen
§ 30
— Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
§ 31
— Gegenleistung
§ 32
— Unzulässigkeit von Teilangeboten
§ 33
— Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
§ 33a
— Europäisches Verhinderungsverbot
§ 33b
— Europäische Durchbrechungsregel
§ 33c
— Vorbehalt der Gegenseitigkeit
§ 33d
— Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
§ 34
— Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
Abschnitt 5 — Pflichtangebote
§ 35
— Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 36
— Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 37
— Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 38
— Anspruch auf Zinsen
§ 39
— Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
Abschnitt 5a — Ausschluss, Andienungsrecht
§ 39a
— Ausschluss der übrigen Aktionäre
§ 39b
— Ausschlussverfahren
§ 39c
— Andienungsrecht
Abschnitt 6 — Verfahren
§ 40
— Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 41
— Widerspruchsverfahren
§ 42
— Sofortige Vollziehbarkeit
§ 43
— Bekanntgabe und Zustellung
§ 44
— Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
§ 45
— Mitteilungen an die Bundesanstalt
§ 46
— Zwangsmittel
§ 47
— (weggefallen)
Abschnitt 7 — Rechtsmittel
§ 48
— Statthaftigkeit, Zuständigkeit
§ 49
— Aufschiebende Wirkung
§ 50
— Anordnung der sofortigen Vollziehung
§ 51
— Frist und Form
§ 52
— Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 53
— Anwaltszwang
§ 54
— Mündliche Verhandlung
§ 55
— Untersuchungsgrundsatz
§ 56
— Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
§ 57
— Akteneinsicht
§ 58
— Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
Abschnitt 8 — Sanktionen
§ 59
— Rechtsverlust
§ 60
— Bußgeldvorschriften
§ 61
— Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 62
— Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
§ 63
— Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
§ 64
— Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
§ 65
— Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
Abschnitt 9 — Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
§ 66
— Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen
§ 67
— Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
§ 68
— Übergangsregelungen