WpÜG | Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

76 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2 — Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 4 — Aufgaben und Befugnisse§ 5 — (weggefallen)§ 6 — (weggefallen)§ 7 — Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland§ 8 — Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland§ 9 — Verschwiegenheitspflicht

Abschnitt 3 — Angebote zum Erwerb von Wertpapieren

§ 10 — Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots§ 11 — Angebotsunterlage§ 11a — Europäischer Pass§ 12 — Haftung für die Angebotsunterlage§ 13 — Finanzierung des Angebots§ 14 — Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage§ 15 — Untersagung des Angebots§ 16 — Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung§ 17 — Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten§ 18 — Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs§ 19 — Zuteilung bei einem Teilangebot§ 20 — Handelsbestand§ 21 — Änderung des Angebots§ 22 — Konkurrierende Angebote§ 23 — Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots§ 24 — Grenzüberschreitende Angebote§ 25 — Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters§ 26 — Sperrfrist§ 27 — Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft§ 28 — Werbung

Abschnitt 4 — Übernahmeangebote

§ 29 — Begriffsbestimmungen§ 30 — Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung§ 31 — Gegenleistung§ 32 — Unzulässigkeit von Teilangeboten§ 33 — Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft§ 33a — Europäisches Verhinderungsverbot§ 33b — Europäische Durchbrechungsregel§ 33c — Vorbehalt der Gegenseitigkeit§ 33d — Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen§ 34 — Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3

Abschnitt 5 — Pflichtangebote

§ 35 — Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots§ 36 — Nichtberücksichtigung von Stimmrechten§ 37 — Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots§ 38 — Anspruch auf Zinsen§ 39 — Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4

Abschnitt 5a — Ausschluss, Andienungsrecht

§ 39a — Ausschluss der übrigen Aktionäre§ 39b — Ausschlussverfahren§ 39c — Andienungsrecht

Abschnitt 6 — Verfahren

§ 40 — Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt§ 41 — Widerspruchsverfahren§ 42 — Sofortige Vollziehbarkeit§ 43 — Bekanntgabe und Zustellung§ 44 — Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt§ 45 — Mitteilungen an die Bundesanstalt§ 46 — Zwangsmittel§ 47 — (weggefallen)

Abschnitt 7 — Rechtsmittel

§ 48 — Statthaftigkeit, Zuständigkeit§ 49 — Aufschiebende Wirkung§ 50 — Anordnung der sofortigen Vollziehung§ 51 — Frist und Form§ 52 — Beteiligte am Beschwerdeverfahren§ 53 — Anwaltszwang§ 54 — Mündliche Verhandlung§ 55 — Untersuchungsgrundsatz§ 56 — Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht§ 57 — Akteneinsicht§ 58 — Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

Abschnitt 8 — Sanktionen

§ 59 — Rechtsverlust§ 60 — Bußgeldvorschriften§ 61 — Zuständige Verwaltungsbehörde§ 62 — Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren§ 63 — Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof§ 64 — Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid§ 65 — Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung

Abschnitt 9 — Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen

§ 66 — Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen§ 67 — Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht§ 68 — Übergangsregelungen