WaStrG | Bundeswasserstraßengesetz

64 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Bundeswasserstraßen

§ 1 — Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen§ 2 — Bestandsänderung§ 3 — Erweiterung und Durchstiche

Abschnitt 2 — Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft

§ 4 — Einvernehmen mit den Ländern

Abschnitt 3 — Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch

§ 5 — Befahren mit Wasserfahrzeugen§ 6 — Gemeingebrauch

Abschnitt 4 — Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen

§ 7 — Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb§ 8 — Umfang der Unterhaltung§ 9 — Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen§ 10 — Anlagen und Einrichtungen Dritter§ 11 — Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

Abschnitt 5 — Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen

§ 12 — Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau§ 13 — Planungen§ 14 — Planfeststellung, vorläufige Anordnung§ 14a — Anhörungsverfahren§ 14b — Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung§ 14c — Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung§ 14d — Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens§ 14e — Rechtsbehelfe§ 14f — Projektmanager§ 15 — Veränderungssperre, Vorkaufsrecht§ 16 — Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens§ 17 — Veröffentlichung im Internet§ 18 — Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz§ 18a — Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz§ 18b — Berichterstattung an die Europäische Kommission§ 19 — (weggefallen)§ 20 — Vorzeitige Besitzeinweisung§ 21 — Ausschluss von Ansprüchen§ 22 § 23

Abschnitt 6 — Ordnungsvorschriften

§ 24 — Strompolizei§ 25 — Verantwortliche Personen§ 26 — Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen§ 27 — Strompolizeiverordnungen§ 28 — Strompolizeiliche Verfügungen§ 29 — Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel§ 30 — Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen§ 31 — Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung§ 32 — Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung§ 33 — Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung

Abschnitt 7 — Besondere Aufgaben

§ 34 — Schifffahrtszeichen§ 35 — Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz

Abschnitt 8 — Entschädigung

§ 36 — Allgemeine Vorschriften über Entschädigung§ 37 — Einigung, Festsetzungsbescheid§ 38 — Vollstreckung§ 39 — Rechtsweg

Abschnitt 9 — Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen

§ 40 — Duldungspflicht§ 41 — Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen§ 42 — Unterhaltung der Kreuzungsanlagen§ 43 — Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege

Abschnitt 10 — Durchführung des Gesetzes

§ 44 — Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen§ 45 — Zuständigkeiten§ 46 — Rechtsverordnungen§ 47 — (weggefallen)§ 48 — Anforderungen der Sicherheit und Ordnung

Abschnitt 11 — Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften

§ 49 § 50 — Ordnungswidrigkeiten§ 51 — Ordnungswidrigkeitendatei§ 52 — (weggefallen)§ 56 — Überleitungs- und Schlussbestimmungen§ 57 § 58 § 59