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WaStrG
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WaStrG | Bundeswasserstraßengesetz
64 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Bundeswasserstraßen
§ 1
— Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen
§ 2
— Bestandsänderung
§ 3
— Erweiterung und Durchstiche
Abschnitt 2 — Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft
§ 4
— Einvernehmen mit den Ländern
Abschnitt 3 — Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch
§ 5
— Befahren mit Wasserfahrzeugen
§ 6
— Gemeingebrauch
Abschnitt 4 — Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen
§ 7
— Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb
§ 8
— Umfang der Unterhaltung
§ 9
— Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen
§ 10
— Anlagen und Einrichtungen Dritter
§ 11
— Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
Abschnitt 5 — Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen
§ 12
— Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
§ 13
— Planungen
§ 14
— Planfeststellung, vorläufige Anordnung
§ 14a
— Anhörungsverfahren
§ 14b
— Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 14c
— Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§ 14d
— Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 14e
— Rechtsbehelfe
§ 14f
— Projektmanager
§ 15
— Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
§ 16
— Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens
§ 17
— Veröffentlichung im Internet
§ 18
— Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
§ 18a
— Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
§ 18b
— Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 19
— (weggefallen)
§ 20
— Vorzeitige Besitzeinweisung
§ 21
— Ausschluss von Ansprüchen
§ 22
§ 23
Abschnitt 6 — Ordnungsvorschriften
§ 24
— Strompolizei
§ 25
— Verantwortliche Personen
§ 26
— Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
§ 27
— Strompolizeiverordnungen
§ 28
— Strompolizeiliche Verfügungen
§ 29
— Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel
§ 30
— Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen
§ 31
— Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
§ 32
— Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung
§ 33
— Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung
Abschnitt 7 — Besondere Aufgaben
§ 34
— Schifffahrtszeichen
§ 35
— Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz
Abschnitt 8 — Entschädigung
§ 36
— Allgemeine Vorschriften über Entschädigung
§ 37
— Einigung, Festsetzungsbescheid
§ 38
— Vollstreckung
§ 39
— Rechtsweg
Abschnitt 9 — Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
§ 40
— Duldungspflicht
§ 41
— Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
§ 42
— Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
§ 43
— Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
Abschnitt 10 — Durchführung des Gesetzes
§ 44
— Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen
§ 45
— Zuständigkeiten
§ 46
— Rechtsverordnungen
§ 47
— (weggefallen)
§ 48
— Anforderungen der Sicherheit und Ordnung
Abschnitt 11 — Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften
§ 49
§ 50
— Ordnungswidrigkeiten
§ 51
— Ordnungswidrigkeitendatei
§ 52
— (weggefallen)
§ 56
— Überleitungs- und Schlussbestimmungen
§ 57
§ 58
§ 59