VersAusglG | Gesetz über den Versorgungsausgleich

55 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Der Versorgungsausgleich

Kapitel 1 — Allgemeiner Teil

§ 1 — Halbteilung der Anrechte§ 2 — Auszugleichende Anrechte§ 3 — Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit§ 4 — Auskunftsansprüche§ 5 — Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2 — Ausgleich

Abschnitt 1 — Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

§ 6 — Regelungsbefugnisse der Ehegatten§ 7 — Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen§ 8 — Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2 — Wertausgleich bei der Scheidung

Unterabschnitt 1 — Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 9 — Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2 — Interne Teilung

§ 10 — Interne Teilung§ 11 — Anforderungen an die interne Teilung§ 12 — Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten§ 13 — Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3 — Externe Teilung

§ 14 — Externe Teilung§ 15 — Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung§ 16 — Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis§ 17 — Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4 — Ausnahmen

§ 18 — Geringfügigkeit§ 19 — Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3 — Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Unterabschnitt 1 — Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

§ 20 — Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente§ 21 — Abtretung von Versorgungsansprüchen§ 22 — Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2 — Abfindung

§ 23 — Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit§ 24 — Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3 — Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

§ 25 — Anspruch gegen den Versorgungsträger§ 26 — Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4 — Härtefälle

§ 27 — Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3 — Ergänzende Vorschriften

§ 28 — Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität§ 29 — Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens§ 30 — Schutz des Versorgungsträgers§ 31 — Tod eines Ehegatten

Kapitel 4 — Anpassung nach Rechtskraft

§ 32 — Anpassungsfähige Anrechte§ 33 — Anpassung wegen Unterhalt§ 34 — Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt§ 35 — Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze§ 36 — Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze§ 37 — Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person§ 38 — Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2 — Wertermittlung

Kapitel 1 — Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39 — Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft§ 40 — Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft§ 41 — Bewertung einer laufenden Versorgung§ 42 — Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2 — Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43 — Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung§ 44 — Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis§ 45 — Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz§ 46 — Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3 — Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße

§ 47 — Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 2a — Ergänzende Vorschriften

§ 47a — Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis

Teil 3 — Übergangsvorschriften

§ 48 — Allgemeine Übergangsvorschrift§ 49 — Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen§ 50 — Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz§ 51 — Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs§ 52 — Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs§ 53 — Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung§ 54 — Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977