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VersAusglG
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VersAusglG | Gesetz über den Versorgungsausgleich
55 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Der Versorgungsausgleich
Kapitel 1 — Allgemeiner Teil
§ 1
— Halbteilung der Anrechte
§ 2
— Auszugleichende Anrechte
§ 3
— Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
§ 4
— Auskunftsansprüche
§ 5
— Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
Kapitel 2 — Ausgleich
Abschnitt 1 — Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
§ 6
— Regelungsbefugnisse der Ehegatten
§ 7
— Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
§ 8
— Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
Abschnitt 2 — Wertausgleich bei der Scheidung
Unterabschnitt 1 — Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 9
— Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
Unterabschnitt 2 — Interne Teilung
§ 10
— Interne Teilung
§ 11
— Anforderungen an die interne Teilung
§ 12
— Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
§ 13
— Teilungskosten des Versorgungsträgers
Unterabschnitt 3 — Externe Teilung
§ 14
— Externe Teilung
§ 15
— Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung
§ 16
— Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
§ 17
— Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
Unterabschnitt 4 — Ausnahmen
§ 18
— Geringfügigkeit
§ 19
— Fehlende Ausgleichsreife
Abschnitt 3 — Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Unterabschnitt 1 — Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
§ 20
— Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
§ 21
— Abtretung von Versorgungsansprüchen
§ 22
— Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen
Unterabschnitt 2 — Abfindung
§ 23
— Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit
§ 24
— Höhe der Abfindung, Zweckbindung
Unterabschnitt 3 — Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
§ 25
— Anspruch gegen den Versorgungsträger
§ 26
— Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer
Abschnitt 4 — Härtefälle
§ 27
— Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
Kapitel 3 — Ergänzende Vorschriften
§ 28
— Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
§ 29
— Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens
§ 30
— Schutz des Versorgungsträgers
§ 31
— Tod eines Ehegatten
Kapitel 4 — Anpassung nach Rechtskraft
§ 32
— Anpassungsfähige Anrechte
§ 33
— Anpassung wegen Unterhalt
§ 34
— Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
§ 35
— Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 36
— Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 37
— Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
§ 38
— Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
Teil 2 — Wertermittlung
Kapitel 1 — Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
§ 39
— Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
§ 40
— Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
§ 41
— Bewertung einer laufenden Versorgung
§ 42
— Bewertung nach Billigkeit
Kapitel 2 — Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
§ 43
— Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 44
— Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 45
— Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz
§ 46
— Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Kapitel 3 — Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
§ 47
— Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
Teil 2a — Ergänzende Vorschriften
§ 47a
— Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
Teil 3 — Übergangsvorschriften
§ 48
— Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 49
— Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
§ 50
— Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
§ 51
— Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52
— Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 53
— Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
§ 54
— Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977