PatKostG | Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts
15 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Geltungsbereich, Verordnungsermächtigungen§ 2 — Höhe der Gebühren§ 3 — Fälligkeit der Gebühren§ 4 — Kostenschuldner§ 5 — Vorauszahlung, Vorschuss§ 6 — Zahlungsfristen, Folgen der Nichtzahlung§ 7 — Zahlungsfristen für Jahres-, Aufrechterhaltungs- und Schutzrechtsverlängerungsgebühren, Verspätungszuschlag§ 8 — Kostenansatz§ 9 — Unrichtige Sachbehandlung§ 10 — Rückzahlung von Kosten, Wegfall der Gebühr§ 11 — Erinnerung, Beschwerde§ 12 — Verjährung, Verzinsung§ 13 — Anwendung der bisherigen Gebührensätze§ 14 — Übergangsvorschriften aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes§ 15 — (weggefallen)