Alle Vorschriften: PatKostG
§ 8 Kostenansatz
§ 10 Rückzahlung von Kosten, Wegfall der Gebühr
§ 9 Unrichtige Sachbehandlung
Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nicht erhoben.
§ 9 Unrichtige Sachbehandlung
Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nicht erhoben.
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