IntErbRVG | Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz

47 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Anwendungsbereich

§ 1 — Anwendungsbereich

Abschnitt 2 — Bürgerliche Streitigkeiten

§ 2 — Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 3 — Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 3 — Zuständigkeit§ 4 — Antragstellung§ 5 — Verfahren§ 6 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 7 — Entscheidung§ 8 — Vollstreckungsklausel§ 9 — Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2 — Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 10 — Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde§ 11 — Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 12 — Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde§ 13 — Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde§ 14 — Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3 — Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 15 — Prüfung der Beschränkung§ 16 — Sicherheitsleistung durch den Schuldner§ 17 — Versteigerung beweglicher Sachen§ 18 — Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 19 — Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 20 — Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4 — Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21 — Verfahren§ 22 — Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5 — Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz

§ 23 — Vollstreckungsabwehrklage§ 24 — Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat§ 25 — Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist§ 26 — Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Unterabschnitt 6 — Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 27 — Bescheinigungen zu inländischen Titeln§ 28 — Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland§ 29 — Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland§ 30 — Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4 — Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht

§ 31 — Entgegennahme von Erklärungen§ 32 — Aneignungsrecht

Abschnitt 5 — Europäisches Nachlasszeugnis

§ 33 — Anwendungsbereich§ 34 — Örtliche und sachliche Zuständigkeit§ 35 — Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 36 — Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses§ 37 — Beteiligte§ 38 — Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses§ 39 — Art der Entscheidung§ 40 — Bekanntgabe der Entscheidung§ 41 — Wirksamwerden§ 42 — Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses§ 43 — Beschwerde§ 44 — Rechtsbeschwerde

Abschnitt 6 — Authentizität von Urkunden

§ 45 — Aussetzung des inländischen Verfahrens§ 46 — Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

Abschnitt 7 — Zuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 47 — Sonstige örtliche Zuständigkeit