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IntErbRVG
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IntErbRVG | Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz
47 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Anwendungsbereich
§ 1
— Anwendungsbereich
Abschnitt 2 — Bürgerliche Streitigkeiten
§ 2
— Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 3 — Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
Unterabschnitt 1 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 3
— Zuständigkeit
§ 4
— Antragstellung
§ 5
— Verfahren
§ 6
— Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 7
— Entscheidung
§ 8
— Vollstreckungsklausel
§ 9
— Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2 — Beschwerde; Rechtsbeschwerde
§ 10
— Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
§ 11
— Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 12
— Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
§ 13
— Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
§ 14
— Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3 — Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 15
— Prüfung der Beschränkung
§ 16
— Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 17
— Versteigerung beweglicher Sachen
§ 18
— Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 19
— Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 20
— Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4 — Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 21
— Verfahren
§ 22
— Kostenentscheidung
Unterabschnitt 5 — Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz
§ 23
— Vollstreckungsabwehrklage
§ 24
— Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat
§ 25
— Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist
§ 26
— Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
Unterabschnitt 6 — Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
§ 27
— Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 28
— Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
§ 29
— Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 30
— Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 4 — Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht
§ 31
— Entgegennahme von Erklärungen
§ 32
— Aneignungsrecht
Abschnitt 5 — Europäisches Nachlasszeugnis
§ 33
— Anwendungsbereich
§ 34
— Örtliche und sachliche Zuständigkeit
§ 35
— Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 36
— Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
§ 37
— Beteiligte
§ 38
— Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses
§ 39
— Art der Entscheidung
§ 40
— Bekanntgabe der Entscheidung
§ 41
— Wirksamwerden
§ 42
— Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses
§ 43
— Beschwerde
§ 44
— Rechtsbeschwerde
Abschnitt 6 — Authentizität von Urkunden
§ 45
— Aussetzung des inländischen Verfahrens
§ 46
— Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
Abschnitt 7 — Zuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 47
— Sonstige örtliche Zuständigkeit