Dieser Abschnitt gilt für Verfahren über
- 1. die Ausstellung, Berichtigung, Änderung oder den Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses,
- 2. die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder die Verlängerung der Gültigkeitsfrist einer beglaubigten Abschrift und
- 3. die Aussetzung der Wirkungen eines Europäischen Nachlasszeugnisses.