AVAG | Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen

53 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Allgemeines

Abschnitt 1 — Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 — Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§ 3 — Zuständigkeit§ 4 — Antragstellung§ 5 — Zustellungsempfänger§ 6 — Verfahren§ 7 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 8 — Entscheidung§ 9 — Vollstreckungsklausel§ 10 — Bekanntgabe der Entscheidung

Abschnitt 3 — Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage

§ 11 — Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist§ 12 — Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren§ 13 — Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 14 — Vollstreckungsabwehrklage

Abschnitt 4 — Rechtsbeschwerde

§ 15 — Statthaftigkeit und Frist§ 16 — Einlegung und Begründung§ 17 — Verfahren und Entscheidung

Abschnitt 5 — Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 18 — Beschränkung kraft Gesetzes§ 19 — Prüfung der Beschränkung§ 20 — Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten§ 21 — Versteigerung beweglicher Sachen§ 22 — Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 23 — Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 24 — Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Abschnitt 6 — Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 25 — Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache§ 26 — Kostenentscheidung

Abschnitt 7 — Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung

§ 27 — Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat§ 28 — Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung§ 29 — Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist

Abschnitt 8 — Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren

§ 30 — Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland§ 31 — Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland§ 32 — Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 9 — Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung

§ 33 — (weggefallen)§ 34 — Konzentrationsermächtigung

Teil 2 — Besonderes

Abschnitt 1 — Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988

§ 35 — Sonderregelungen über die Beschwerdefrist§ 36 — Aussetzung des Beschwerdeverfahrens

Abschnitt 2 — (weggefallen)

§ 37 — (weggefallen)

Abschnitt 3 — Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen

§ 40 — Abweichungen von § 22§ 41 — Abweichungen von § 23§ 42 — Abweichungen von § 24§ 43 — Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren§ 44 — Weitere Sonderregelungen

Abschnitt 4 — Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

§ 45 — Abweichungen von § 22§ 46 — Abweichungen von § 23§ 47 — Abweichungen von § 24§ 48 — Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren§ 49 — Weitere Sonderregelungen

Abschnitt 5 — (weggefallen)

§ 50 — (weggefallen)

Abschnitt 6 — Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

§ 55 — Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen§ 56 — Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage§ 57 — Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Abschnitt 7 — Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

§ 58 — Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Abschnitt 8 — Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

§ 59 — Bescheinigungen zu inländischen Titeln