WpPG | Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist

33 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 — Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt

§ 3 — (weggefallen)§ 4 — Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung§ 5 — Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt§ 6 — (weggefallen)§ 7 — Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist

Abschnitt 3 — Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern

§ 8 — Prospektverantwortliche§ 9 — Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt§ 10 — Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt§ 11 — Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt§ 12 — Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt§ 13 — Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt§ 14 — Haftung bei fehlendem Prospekt§ 15 — Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt§ 16 — Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Abschnitt 4 — Zuständige Behörde und Verfahren

§ 17 — Zuständige Behörde§ 18 — Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses Gesetzes§ 18a — Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2631§ 19 — Verschwiegenheitspflicht§ 20 — Sofortige Vollziehung

Abschnitt 5 — Sonstige Vorschriften

§ 21 — Anerkannte Sprache§ 22 — Elektronische Einreichung, Aufbewahrung§ 23 — Meldungen zum zentralen europäischen Zugangsportal§ 24 — Bußgeldvorschriften§ 24a — Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2631§ 25 — Maßnahmen bei Verstößen§ 26 — Datenschutz§ 27 — Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes§ 28 — Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen§ 28a — (weggefallen)§ 31 — (jetzt § 20)§ 32 — (weggefallen)