Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 18, 18a und 25 sowie Widerspruch und Anfechtungsklage gegen …
§
20
Sofortige Vollziehung
Keine aufschiebende Wirkung haben
1.Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 18, 18a und 25 sowie
2.Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln.