Alle Vorschriften: WpPG
§ 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt
§ 7 Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist
§ 6 (weggefallen)
§ 6 (weggefallen)
·