VSBG | Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

43 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 2 — Private Verbraucherschlichtungsstellen

§ 3 — Träger der Verbraucherschlichtungsstelle§ 4 — Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen§ 5 — Verfahrensordnung§ 6 — Streitmittler§ 7 — Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers§ 8 — Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers§ 9 — Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden§ 10 — Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 3 — Streitbeilegungsverfahren

§ 11 — Form von Mitteilungen§ 12 — Verfahrenssprache§ 13 — Vertretung§ 14 — Ablehnungsgründe§ 15 — Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien§ 16 — Unterrichtung der Parteien§ 17 — Rechtliches Gehör§ 18 — Mediation§ 19 — Schlichtungsvorschlag§ 20 — Verfahrensdauer§ 21 — Abschluss des Verfahrens§ 22 — Verschwiegenheit§ 23 — Entgelt

Abschnitt 4 — Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen

§ 24 — Anerkennung§ 25 — Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen§ 26 — Widerruf der Anerkennung§ 27 — Zuständige Behörde

Abschnitt 5 — Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

§ 28 — Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

Abschnitt 6 — Universalschlichtungsstelle des Bundes

§ 29 — Errichtung der Universalschlichtungsstelle des Bundes§ 30 — Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes§ 31 — Gebühr

Abschnitt 7 — Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung, Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und Berichtspflichten

§ 32 — Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden§ 33 — Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission§ 34 — Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle§ 35 — Verbraucherschlichtungsbericht

Abschnitt 8 — Informationspflichten des Unternehmers

§ 36 — Allgemeine Informationspflicht§ 37 — Informationen nach Entstehen der Streitigkeit

Abschnitt 9 — Grenzübergreifende Zusammenarbeit

§ 38 — Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen§ 39 — (weggefallen)§ 40 — Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten

Abschnitt 10 — Schlussvorschriften

§ 41 — Bußgeldvorschriften§ 42 — Verordnungsermächtigung§ 43 — Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht