UBGG | Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

31 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Gegenstand und Zweck des Gesetzes§ 1a — Begriffsbestimmungen§ 2 — Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital

Zweiter Abschnitt — Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Erster Unterabschnitt

§ 3 — Zulässige Geschäfte§ 4 — Anlagegrenzen§ 5 — Unzulässige Geschäfte§ 6 — Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis§ 7 — Anteilstruktur, Mitteilungspflichten§ 8 — Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung

Zweiter Unterabschnitt

§ 9 — (weggefallen)

Dritter Unterabschnitt

§ 12 — (weggefallen)

Dritter Abschnitt — Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz

§ 14 — Zuständigkeit§ 15 — Anerkennung§ 15a — Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt§ 16 — Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen§ 17 — Widerruf§ 18 — Verzicht§ 19 — Erneuter Antrag auf Anerkennung§ 20 — Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"§ 21 — Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten§ 21a — Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht§ 22 — Mitteilungen und Bekanntmachungen

Vierter Abschnitt — Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften

Erster Unterabschnitt — Übergangs- und Bußgeldvorschriften

§ 23 — Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft§ 24 — Gesellschafterdarlehen§ 25 — Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften§ 26 — Übergangsvorschriften§ 26a — Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4§ 27 — Bußgeldvorschriften

Zweiter Unterabschnitt — Änderung anderer Gesetze

§ 28

Dritter Unterabschnitt — Berlin-Klausel und Inkrafttreten

§ 32 § 33