PUAG | Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
36 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Einsetzung§ 2 — Rechte der qualifizierten Minderheit bei der Einsetzung§ 3 — Gegenstand der Untersuchung§ 4 — Zusammensetzung§ 5 — Mitglieder§ 6 — Vorsitz§ 7 — Stellvertretender Vorsitz§ 8 — Einberufung§ 9 — Beschlussfähigkeit§ 10 — Ermittlungsbeauftragte§ 11 — Protokollierung§ 12 — Sitzungen zur Beratung§ 13 — Sitzungen zur Beweisaufnahme§ 14 — Ausschluss der Öffentlichkeit§ 15 — Geheimnisschutz§ 16 — Zugang zu Verschlusssachen und Amtsverschwiegenheit§ 17 — Beweiserhebung§ 18 — Vorlage von Beweismitteln§ 19 — Augenschein§ 20 — Ladung der Zeugen§ 21 — Folgen des Ausbleibens von Zeugen§ 22 — Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht§ 23 — Vernehmung von Amtsträgern§ 24 — Vernehmung der Zeugen§ 25 — Zulässigkeit von Fragen an Zeugen§ 26 — Abschluss der Vernehmung§ 27 — Grundlose Zeugnisverweigerung§ 28 — Sachverständige§ 29 — Herausgabepflicht§ 30 — Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln§ 31 — Verlesung von Protokollen und Schriftstücken§ 32 — Rechtliches Gehör§ 33 — Berichterstattung§ 34 — Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss§ 35 — Kosten und Auslagen§ 36 — Gerichtliche Zuständigkeiten