Alle Vorschriften: PUAG
§ 4 Zusammensetzung
§ 6 Vorsitz
§ 5 Mitglieder
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.
§ 5 Mitglieder
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.
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