JFDG | Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
14 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Fördervoraussetzungen§ 2 — Freiwillige§ 3 — Freiwilliges soziales Jahr§ 4 — Freiwilliges ökologisches Jahr§ 5 — Jugendfreiwilligendienste im Inland§ 6 — Jugendfreiwilligendienst im Ausland§ 7 — Kombinierter Jugendfreiwilligendienst§ 8 — Zeitliche Ausnahmen§ 9 — (weggefallen)§ 10 — Träger§ 11 — Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis§ 12 — Datenschutz§ 13 — Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen§ 13a — Urlaub