IntGüRVG | Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz

32 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

Abschnitt 2 — Bürgerliche Streitigkeiten

§ 3 — Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung

Abschnitt 3 — Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 4 — Zuständigkeit; Rechtsverordnung§ 5 — Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung§ 6 — Verfahren§ 7 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 8 — Entscheidung§ 9 — Vollstreckungsklausel§ 10 — Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2 — Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 11 — Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde§ 12 — Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 13 — Rechtsbeschwerde§ 14 — Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3 — Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 15 — Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung§ 16 — Sicherheitsleistung durch den Schuldner§ 17 — Versteigerung beweglicher Sachen§ 18 — Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 19 — Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 20 — Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4 — Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21 — Verfahren§ 22 — Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5 — Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

§ 23 — Vollstreckungsabwehrklage§ 24 — Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels§ 25 — Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung§ 26 — Schadensersatzpflicht des Gläubigers

Unterabschnitt 6 — Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

§ 27 — Bescheinigungen zu inländischen Titeln§ 28 — Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland§ 29 — Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland§ 30 — Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4 — Authentizität von Urkunden

§ 31 — Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde§ 32 — Aussetzung des inländischen Verfahrens