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IntGüRVG
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IntGüRVG | Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz
32 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
§ 1
— Anwendungsbereich
§ 2
— Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Abschnitt 2 — Bürgerliche Streitigkeiten
§ 3
— Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung
Abschnitt 3 — Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
Unterabschnitt 1 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 4
— Zuständigkeit; Rechtsverordnung
§ 5
— Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung
§ 6
— Verfahren
§ 7
— Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 8
— Entscheidung
§ 9
— Vollstreckungsklausel
§ 10
— Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2 — Beschwerde; Rechtsbeschwerde
§ 11
— Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
§ 12
— Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 13
— Rechtsbeschwerde
§ 14
— Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3 — Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 15
— Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung
§ 16
— Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 17
— Versteigerung beweglicher Sachen
§ 18
— Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 19
— Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 20
— Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4 — Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 21
— Verfahren
§ 22
— Kostenentscheidung
Unterabschnitt 5 — Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
§ 23
— Vollstreckungsabwehrklage
§ 24
— Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
§ 25
— Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung
§ 26
— Schadensersatzpflicht des Gläubigers
Unterabschnitt 6 — Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
§ 27
— Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 28
— Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland
§ 29
— Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 30
— Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 4 — Authentizität von Urkunden
§ 31
— Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
§ 32
— Aussetzung des inländischen Verfahrens