HeizkostenV | Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
18 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen§ 3 — Anwendung auf das Wohnungseigentum§ 4 — Pflicht zur Verbrauchserfassung§ 5 — Ausstattung zur Verbrauchserfassung§ 6 — Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung§ 6a — Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung§ 6b — Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten§ 7 — Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme§ 8 — Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser§ 9 — Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen§ 9a — Kostenverteilung in Sonderfällen§ 9b — Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel§ 10 — Überschreitung der Höchstsätze§ 11 — Ausnahmen§ 12 — Kürzungsrecht, Übergangsregelung§ 13 — (Berlin-Klausel)§ 14 — (Inkrafttreten)