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FinAusglG
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FinAusglG | Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
19 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
§ 1
— Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
§ 2
— Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
§ 3
— Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
Zweiter Abschnitt — Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
§ 4
— Finanzkraftausgleich
§ 5
— Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
§ 6
— Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
§ 7
— Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
§ 8
— Steuereinnahmen der Gemeinden
§ 9
— Einwohnerzahl
§ 10
— Bemessung der Zu- und Abschläge
Dritter Abschnitt — Bundesergänzungszuweisungen
§ 11
— Bundesergänzungszuweisungen
Vierter Abschnitt — Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
§ 12
— Feststellung der Umsatzsteueranteile
§ 13
— Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
§ 14
— Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
§ 15
— Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
§ 16
— Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
§ 17
— Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
§ 18
— Berichts- und Auskunftspflichten
§ 19
— Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020