FamGKG | Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

68 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Geltungsbereich§ 2 — Kostenfreiheit§ 3 — Höhe der Kosten§ 4 — Umgangspflegschaft§ 5 — Lebenspartnerschaftssachen§ 6 — Verweisung, Abgabe, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache§ 7 — Verjährung, Verzinsung§ 8 — Elektronische Akte, elektronisches Dokument§ 8a — Rechtsbehelfsbelehrung

Abschnitt 2 — Fälligkeit

§ 9 — Fälligkeit der Gebühren in Ehesachen und selbständigen Familienstreitsachen§ 10 — Fälligkeit bei Vormundschaften und Dauerpflegschaften§ 11 — Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen

Abschnitt 3 — Vorschuss und Vorauszahlung

§ 12 — Grundsatz§ 13 — Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz§ 14 — Abhängigmachung in bestimmten Verfahren§ 15 — Ausnahmen von der Abhängigmachung§ 16 — Auslagen§ 17 — Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4 — Kostenansatz

§ 18 — Kostenansatz§ 19 — Nachforderung§ 20 — Nichterhebung von Kosten

Abschnitt 5 — Kostenhaftung

§ 21 — Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich§ 22 — Kosten bei Vormundschaft und Dauerpflegschaft§ 23 — Bestimmte sonstige Auslagen§ 24 — Weitere Fälle der Kostenhaftung§ 25 — Erlöschen der Zahlungspflicht§ 26 — Mehrere Kostenschuldner§ 27 — Haftung von Streitgenossen

Abschnitt 6 — Gebührenvorschriften

§ 28 — Wertgebühren§ 29 — Einmalige Erhebung der Gebühren§ 30 — Teile des Verfahrensgegenstands§ 31 — Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung§ 32 — Verzögerung des Verfahrens

Abschnitt 7 — Wertvorschriften

Unterabschnitt 1 — Allgemeine Wertvorschriften

§ 33 — Grundsatz§ 34 — Zeitpunkt der Wertberechnung§ 35 — Geldforderung§ 36 — Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung§ 37 — Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten§ 38 — Stufenantrag§ 39 — Antrag und Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung§ 40 — Rechtsmittelverfahren§ 41 — Einstweilige Anordnung§ 42 — Auffangwert

Unterabschnitt 2 — Besondere Wertvorschriften

§ 43 — Ehesachen§ 44 — Verbund§ 45 — Bestimmte Kindschaftssachen§ 46 — Übrige Kindschaftssachen§ 47 — Abstammungssachen§ 48 — Ehewohnungs- und Haushaltssachen§ 49 — Gewaltschutzsachen§ 50 — Versorgungsausgleichssachen§ 51 — Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen§ 52 — Güterrechtssachen

Unterabschnitt 3 — Wertfestsetzung

§ 53 — Angabe des Werts§ 54 — Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde§ 55 — Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren§ 56 — Schätzung des Werts

Abschnitt 8 — Erinnerung und Beschwerde

§ 57 — Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde§ 58 — Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung§ 59 — Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts§ 60 — Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr§ 61 — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Abschnitt 9 — Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 61a — Verordnungsermächtigung§ 62 — (weggefallen)§ 62a — Bekanntmachung von Neufassungen§ 63 — Übergangsvorschrift§ 64 — Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten§ 65 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen