EUZBBG | Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
13 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Mitwirkung des Bundestages§ 2 — Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union§ 3 — Grundsätze der Unterrichtung§ 4 — Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten§ 5 — Vorhaben der Europäischen Union§ 6 — Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren§ 7 — Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik§ 8 — Stellungnahmen des Bundestages§ 9 — Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen§ 9a — Einführung des Euro in einem Mitgliedstaat§ 10 — Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten§ 11 — Verbindungsbüro des Bundestages§ 12 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten