BeschV | Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

48 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 — Anwendungsbereich der Verordnung

Teil 2 — Qualifizierte Beschäftigungen

§ 2 — Vermittlungsabsprachen§ 2a — Anerkennungspartnerschaft§ 3 — Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten§ 4 — (weggefallen)§ 5 — Wissenschaft, Forschung und Entwicklung§ 6 — Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung§ 7 — (weggefallen)§ 8 — Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen§ 9 — Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3 — Vorübergehende Beschäftigung

§ 10 — Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte§ 10a — Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer§ 11 — Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche§ 12 — Au-pair-Beschäftigungen§ 13 — Hausangestellte von Entsandten§ 14 — Sonstige Beschäftigungen§ 15 — Praktika zu Weiterbildungszwecken§ 15a — Saisonabhängige Beschäftigung§ 15b — Schaustellergehilfen§ 15c — Haushaltshilfen§ 15d — Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung

Teil 4 — Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16 — Geschäftsreisende§ 17 — Betriebliche Weiterbildung§ 18 — Journalistinnen und Journalisten§ 19 — Werklieferungsverträge§ 20 — Internationaler Straßen- und Schienenverkehr§ 21 — Dienstleistungserbringung

Teil 5 — Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22 — Besondere Berufsgruppen§ 22a — Beschäftigung von Pflegehilfskräften§ 23 — Internationale Sportveranstaltungen§ 24 — Schifffahrt- und Luftverkehr§ 24a — Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer§ 24b — Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen§ 25 — Kultur und Unterhaltung§ 26 — Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger§ 27 — Grenzgängerbeschäftigung§ 28 — Deutsche Volkszugehörige

Teil 6 — Sonstiges

§ 29 — Internationale Abkommen§ 30 — Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel

Teil 7 — Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31 — Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen§ 32 — Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung§ 33 — (weggefallen)

Teil 8 — Verfahrensregelungen

§ 34 — Beschränkung der Zustimmung§ 35 — Reichweite der Zustimmung§ 36 — Erteilung der Zustimmung§ 37 — Härtefallregelung

Teil 9 — Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland

§ 38 — Anwerbung und Vermittlung§ 39 — Ordnungswidrigkeiten