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UVPG | Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
79 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
§ 1
— Anwendungsbereich
§ 2
— Begriffsbestimmungen
§ 3
— Grundsätze für Umweltprüfungen
Teil 2 — Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1 — Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4
— Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5
— Feststellung der UVP-Pflicht
§ 6
— Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 7
— Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 8
— UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§ 9
— UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 10
— UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11
— UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12
— UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 13
— Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 14
— Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
§ 14a
— Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
§ 14b
— Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§ 14c
— Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
§ 14d
— Bau von Radwegen an Bundesstraßen
Abschnitt 2 — Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 15
— Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 16
— UVP-Bericht
§ 17
— Beteiligung anderer Behörden
§ 18
— Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 19
— Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 20
— Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
§ 21
— Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
§ 22
— Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
§ 23
— Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 24
— Zusammenfassende Darstellung
§ 25
— Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
§ 26
— Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
§ 27
— Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
§ 28
— Überwachung
Abschnitt 3 — Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
§ 29
— Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
§ 30
— Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
§ 31
— Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
§ 32
— Verbundene Prüfverfahren
Teil 3 — Strategische Umweltprüfung
Abschnitt 1 — Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 33
— Strategische Umweltprüfung
§ 34
— Feststellung der SUP-Pflicht
§ 35
— SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 36
— SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 37
— Ausnahmen von der SUP-Pflicht
Abschnitt 2 — Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38
— Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 39
— Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 40
— Umweltbericht
§ 41
— Beteiligung anderer Behörden
§ 42
— Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 43
— Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 44
— Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
§ 45
— Überwachung
§ 46
— Verbundene Prüfverfahren
Teil 4 — Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
§ 47
— Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 48
— Raumordnungspläne
§ 49
— Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
§ 50
— Bauleitpläne
§ 51
— Bergrechtliche Verfahren
§ 52
— Landschaftsplanungen
§ 53
— Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
Teil 5 — Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
Abschnitt 1 — Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 54
— Benachrichtigung eines anderen Staates
§ 55
— Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 56
— Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 57
— Übermittlung des Bescheids
§ 58
— Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 59
— Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
Abschnitt 2 — Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
§ 60
— Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 61
— Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 62
— Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
§ 63
— Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
Abschnitt 3 — Gemeinsame Vorschriften
§ 64
— Völkerrechtliche Verpflichtungen
Teil 6 — Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
§ 65
— Planfeststellung; Plangenehmigung
§ 66
— Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 67
— Verfahren; Verordnungsermächtigung
§ 67a
— Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
§ 68
— Überwachung
§ 69
— Bußgeldvorschriften
Teil 7 — Schlussvorschriften
§ 70
— Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 71
— Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 72
— Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 73
— Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 74
— Übergangsvorschrift